AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Industrieservice R. Florian
Friedrich-Ebert-Str. 13
52477 Alsdorf
§1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen, Montageleistungen, Reparaturen, Wartungen, Instandsetzungen, Serviceeinsätze sowie sonstige Leistungen zwischen
Industrieservice R. Florian, Friedrich-Ebert-Str. 13, 52477 Alsdorf – nachfolgend „Auftragnehmer“ –
und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen – nachfolgend „Auftraggeber“. -
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Angebot und Vertragsschluss
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Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
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Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
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Technische Änderungen, Konstruktionsanpassungen oder Materialänderungen bleiben vorbehalten, soweit sie technisch erforderlich oder branchenüblich sind und keine wesentliche Funktionsbeeinträchtigung darstellen.
§3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
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Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist die jeweilige Auftragsbestätigung.
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Der Auftraggeber hat alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen.
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Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
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Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
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Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang beim Auftragnehmer.
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Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet.
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Zusätzlich wird im Falle des Zahlungsverzugs eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB erhoben.
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Weitergehende Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
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Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§5 Eigentumsvorbehalt
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Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und angemessen zu versichern.
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Eine Weiterveräußerung ist im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zulässig; die daraus entstehenden Forderungen werden bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten.
§6 Liefer- und Leistungszeit
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Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
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Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände (z. B. Materialengpässe, Streik, behördliche Maßnahmen) verlängern die Fristen angemessen.
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Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§7 Abnahme (bei Werkleistungen)
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Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn
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die Leistung abgeschlossen ist und
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der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige wesentliche Mängel schriftlich rügt.
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Die Inbetriebnahme oder Nutzung der Leistung gilt als konkludente Abnahme.
§8 Gewährleistung
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Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Lieferung.
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Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.
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Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
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Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der Haftungsregelung gemäß §9.
§9 Haftung
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Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
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Die Haftung für Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
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Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Alsdorf, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
§11 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.